Hardware als Service-Nachtrag

  1. HaaS-Mietvertrag

    Diese Hardware als Service-Leasingvertrag ("Haas") ist von und zwischen phoenixNAP und Kunde für das Leasing oder Leasing an bestimmte Computerhardwaregeräte, die sich ausschließlich in a befinden, verwaltet und unterstützt werden phoenixNAP Möglichkeiten.

  2. Bedingungen

    Die Laufzeit des Haas-Vertrags wird bei Ausführung eines gültigen Serviceauftragsformulars ("SOF") festgelegt und beträgt 12, 24 bzw. 36 Monate. Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit kann der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert werden. Dem Kunden wird die Option eingeräumt, die Hardware vollständig und ausschließlich in Besitz zu nehmen, oder er erhält die Option, die Hardware monatlich ohne Buyout-Bestimmung weiter zu nutzen.

  3. Kunden-Buyout

    Nach Ausführung des Serviceauftragsformulars erhält der Kunde die Option, die Hardware nach Ablauf der Laufzeit zu kaufen, wenn auf dem Serviceauftragsformular die Option Lease to Own angegeben ist. Der Kunde entscheidet sich auf dem entsprechenden Serviceauftragsformular dafür, entweder die angegebene Hardware am Ende der vereinbarten Laufzeit zu erwerben oder die monatliche Nutzung fortzusetzen. Der Buyout-Preis beträgt einen Dollar (1.00 USD) für jede angegebene Hardware. Jedes SOF, einschließlich geleaster Hardware, stellt ein separates Leasingverhältnis dar und ist, wenn es von den Vertragsparteien ausgeführt wird, für die Vertragsparteien, ihre Nachfolger, gesetzlichen Vertreter und zugelassenen Beauftragten verbindlich. Die hierin und in solchen SOF- oder Bestellformularen enthaltenen Bedingungen regeln das Leasing zum Kauf und zur Nutzung der Hardware.

  4. Monatliche Bezahlung

    Der Kunde ist für die Zahlung der monatlichen Gebühr verantwortlich, die im Serviceauftrag angegeben ist. Dem Kunden kann eine Einrichtungsgebühr in Höhe einer monatlichen Zahlung der Hardware als Servicevereinbarung entstehen. Die Zinsen für überfällige Guthaben betragen 10% pro Monat.

  5. KEINE VORZAHLUNGSSTRAFE

    Wenn der Kunde eine Leasingvereinbarung wählt, gibt es keine anwendbare Vorauszahlungsstrafe. Der Mieter kann die entsprechende Hardware vor Ablauf der auf dem HOF angegebenen Laufzeit jederzeit vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer erwerben, indem er alle monatlichen Mietbeträge im Voraus bezahlt. Nach Erhalt aller geschuldeten Mittel liefert der Vermieter alle Rechte, Titel und Interessen an der anwendbaren Hardware, die zum Verkauf steht.

  6. Installation und Verwendung von Geräten

    Wie vom Kunden ausgewählt, phoenixNAP wird in einer der verwalteten Einrichtungen angemessene Einrichtungen und Strom bereitstellen. Der Kunde behält den Besitz von Geräten in einem lizenzierten Raum, der aus einem entfernt werden kann phoenixNAP Einrichtung nur beim Buyout. Alle Änderungen, Upgrades und Modifikationen an der Ausrüstung werden von durchgeführt phoenixNAP.

  7. Wartung, Reparaturen und Best Effort Support

    Die monatliche Servicezahlung umfasst alle Kosten für Hardware, Software, Betriebssysteme und alle Arbeitskräfte, die für die Wartung der gesamten Hardware, Software und Betriebssysteme in den im Serviceauftragsformular enthaltenen Ausrüstungsplänen erforderlich sind. phoenixNAP Der Best Effort Support-Kunde ist für Folgendes verantwortlich:

    1. Alle Geräte müssen vom Kunden für rechtmäßige Zwecke verwendet werden.
    2. Keine kritischen Geschäftsdaten dürfen ohne ausreichende Daten auf Computerhardware gespeichert werden backup vom Kunden.
    3. PhoenixNAP bestimmt, wann Software-Updates angemessen sind. Wenn der Client eine andere Leistung erbringt oder zulässt als phoenixNAP um Wartungsarbeiten an der Hardware durchzuführen, phoenixNAP ist nicht verantwortlich für die Folgen solcher Handlungen und der Kunde kann für alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Korrektur der Reparaturen solcher Handlungen belastet werden.
  8. Service Level Agreements (SLA)

    Folgende PhoenixNAP Service Level Agreement ("SLA") ist eine Richtlinie, die die Nutzung der PNAP-Hardware als Service ("HaaS") gemäß den Bedingungen des Master Service Agreement (das "MSA") zwischen PNAP, LLC. und Kunden von PNAP regelt . Sofern hierin nicht anders angegeben, unterliegt dieses SLA den Bedingungen des MSA und großgeschriebene Begriffe haben die in der Vereinbarung angegebene Bedeutung. Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen dieses SLA in Übereinstimmung mit dem MSA zu ändern.

    1. AUSTAUSCH

      4 Stunden Hardware-Ersatzgarantie. Wenn Hardware, die uns gehört und sich im PNAP-Rechenzentrum befindet, ausfällt, ersetzt PNAP sie innerhalb von 4 Stunden nach Feststellung und Benachrichtigung des Kunden über einen Fehler. Senden Sie eine E-Mail an, um einen Fehler zu melden Unterstützungphoenixnap.com €XNUMX oder senden Sie ein Ticket über das Portal unter https://portal.phoenixnap.com.

    2. KOMPENSATION

      Wenn PNAP die Hardware nicht innerhalb von 4 Stunden ersetzt, schreibt PNAP dem Kunden einen Tag der monatlichen wiederkehrenden Hosting-Gebühren des Kunden gut. Wir gewähren dem Kunden das gleiche 1-Tages-Guthaben für jeden vierstündigen Zeitraum, der über die anfängliche 4-Stunden-Garantie hinausgeht, bis der Austausch abgeschlossen ist, bis zu 100% der monatlichen wiederkehrenden Zahlung des Kunden, falls erforderlich. Der Kunde muss uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Austausch der Hardware eine offizielle Anfrage für die Gutschrift senden. Sende eine Email an Unterstützungphoenixnap.com €XNUMX oder senden Sie ein Ticket über das Portal unter https://portal.phoenixnap.com den Kredit beanspruchen.

    3. Haftungsausschluss

      Die 4-stündige Garantie für den Hardwareaustausch gilt nur für den Austausch der ausgefallenen Hardware. Es dauert jedoch einige Zeit, um das Betriebssystem und die Anwendungen neu zu laden und alle anwendbaren Datenwiederherstellungen anzuwenden backups falls erforderlich, und die dafür erforderliche Zeit zählt nicht für den Hardwareausfall. Sobald die Hardware installiert ist, wird der Timer für Hardwarefehler gestoppt.

  9. Hardware-Ersatz

    Wenn der Kunde ein Problem mit dem Betrieb der Computerhardware hat, öffnet er ein Ticket mit phoenixNAP Unterstützung bei Unterstützungphoenixnap.com €XNUMX. Das Ticket muss Einzelheiten zum Problem sowie alle erforderlichen Informationen enthalten, die der Support zur Behebung des Problems benötigt.

    1. PhoenixNAP wird innerhalb von vier Stunden auf die Serviceanfrage antworten. phoenixNAP repariert oder ersetzt die fehlerhafte Hardware nach Bedarf.
    2. Die Reparatur des Geräteservices durch einen vom Kunden gelieferten Dritten oder Reparaturen, die durch unsachgemäße Verwendung des Geräts erforderlich werden, werden auf Kosten des Kunden repariert.
    3. PhoenixNAP entscheidet nach eigenem Ermessen über die Notwendigkeit eines Hardware-Upgrades und gegebenenfalls über die Erhöhung der vom Kunden geschuldeten monatlichen Gebühren.
  10. System Backups

    Der Kunde ist für die Durchführung der Routine verantwortlich backups für ihren Inhalt an einen entfernten Ort. PhoenixNAP ist nicht verantwortlich und verzichtet auf jegliche Haftung für Datenverluste aufgrund von System- oder Hardwarefehlern.

  11. Garantierte Reaktionszeit

    PhoenixNAP garantiert, dass jede Serviceanfrage innerhalb von vier Stunden bestätigt wird.

  12. Eigentum und Inspektion

    Die Computerhardware bleibt vorbehaltlich des Buyouts jederzeit im Besitz des Kunden. Es ist die Absicht und das Verständnis von beiden phoenixNAP und dem Kunden, dass das Gerät separat identifizierbares persönliches Eigentum sein soll und bleibt.

    1. Der Kunde hat die Ausrüstung frei von jeglichen Pfandrechten und Belastungen zu halten.
    2. PhoenixNAP oder seine Vertreter haben zu allen angemessenen Zeiten freien Zugang zu den Geräten zum Zwecke der Inspektion und für jeden anderen in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zweck.
    3. Der Kunde wird dies unverzüglich mitteilen PhoenixNAP aller Einzelheiten zu Schäden oder Verlusten, die durch unsachgemäße Herstellung, Funktion oder Betrieb des Geräts entstehen.
  13. Sicherungsrecht

    PhoenixNAP hält ein Sicherheitsinteresse an der Computerhardware aufrecht. Im Falle eines Ausfalls des Kunden, phoenixNAP behält sich das Recht vor, alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Computergeräte unabhängig von der Bestellung oder den Serviceaufträgen wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Computerhardware und zugehörigen Geräte an zu übergeben phoenixNAP bei Verzug.

  14. Standard

    Der Kunde ist in Verzug, wenn:

    1. Der Kunde zahlt keine Rate der monatlichen Zahlung.
    2. Der Kunde versucht, die Geräte mit Dritten zu verkaufen, zu handeln und / oder auszutauschen.
    3. Der Kunde beachtet keine der anderen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.
    4. Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein.

    Wenn der Kunde mit dieser Vereinbarung in Verzug ist, kann der Berater eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kündigung der Vereinbarung und die Wiederherstellung der Ausrüstung.

  15. KÜNDIGUNG

    Bei Beendigung des LeaseDer Mieter wird die Hardware auf seine Kosten an den Vermieter (an dem vom Vermieter angegebenen Ort in den kontinentalen Vereinigten Staaten) in derselben Betriebsreihenfolge, Reparatur, in demselben Zustand und in demselben Erscheinungsbild wie am Installationsdatum zurücksenden, mit Ausnahme von angemessenem Verschleiß Alle vom Hersteller zuvor vorgeschriebenen technischen Änderungen, die darin enthalten sind, und der Mieter müssen Reparaturen (falls vorhanden) veranlassen und bezahlen, die erforderlich sind, damit der Hersteller die Hardware im Rahmen der Vertragswartung zu den dann üblichen Preisen akzeptiert.

    Bei Beendigung des MietkaufDer Mieter kauft für den hierin enthaltenen Betrag alle anwendbaren Geräte, die im jeweiligen HOF aufgeführt sind. Beim Buyout besitzt der Mieter alle Rechte, Titel und Interessen an der gekauften Hardware. Der Vermieter stellt unverzüglich alle Unterlagen für die Übermittlung der Hardware an den Mieter zur Verfügung und liefert die Hardware an den Mieter an einem Ort nach Wahl des Vermieters.

    Der Mieter muss alle behördlichen Gesetze, Vorschriften und Anforderungen sowie gegebenenfalls alle Versicherungsanforderungen in Bezug auf die Verwendung, Wartung und den Betrieb der Hardware einhalten.

  16. SONSTIGE GEBÜHREN

    Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wird davon ausgegangen und vereinbart, dass es sich um einen geschlossenen Mietvertrag handelt und dass der Vermieter zwischen Vermieter und Mieter für alle Kosten und Aufwendungen jeglicher Art verantwortlich ist, die sich aus oder im Zusammenhang ergeben mit oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Hardware.

  17. GEWÄHRLEISTUNGEN
    1. Der Vermieter setzt auf Antrag und auf Kosten des Mieters zugunsten des Mieters alle Rechte durch, die der Vermieter gegenüber dem Hersteller in Bezug auf die Hardware geltend machen kann.
    2. AUSSER, WIE ANDERWEITIG BESTIMMT HIERIN, GIBT ES KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DEN ZUSTAND ODER DIE LEISTUNG DER HARDWARE. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche, Verluste oder Schäden jeglicher Art oder Natur ZWECK, ob bekannt oder nicht bekannt oder dem Vermieter mitgeteilt, (ii) Mängel oder Mängel an der Hardware, (iii) die Nutzung oder Leistung der Hardware, (iv) Unterbrechungen oder Verluste des Dienstes oder der Nutzung der Hardware oder ( v) JEGLICHER GESCHÄFTSVERLUST ODER ANDERE FOLGENVERLUSTE ODER SCHÄDEN, OB ODER NICHT AUS EINEM DER VORANGEGANGENEN. DER MIETER VERTEIDIGT, SCHÄDIGT UND HÄLT LESSOR HARMLESS GEGEN ALLE ANSPRÜCHE, NACHFRAGEN UND HAFTUNGEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DESIGN, DER HERSTELLUNG, DEM BESITZ ODER DEM BETRIEB DER HARDWARE ENTSTEHEN.
  18. DEFINITIONEN
    1. Das "Installationsdatum" bezeichnet das Datum, an dem die Hardware beim Mieter installiert wird.
    2. Das "Anfangsdatum" bezeichnet die Hardware, die an einem HOF angegeben ist, an dem das Installationsdatum für diese Hardware auf den ersten Tag des Monats, dieses Datum und in jedem anderen Fall auf den ersten Tag des auf den Monat folgenden Monats fällt welches solche Installationsdatum fällt.
    3. "Leasing" bezeichnet die vertragliche Vereinbarung, wonach der Leasingnehmer den Leasinggeber für die Nutzung bestimmter Hardware bezahlen muss.
    4. "Leasing zu besitzen" bezeichnet die vertragliche Vereinbarung, bei der der Leasingnehmer vom Leasinggeber materielle Computerhardware unter Einbeziehung des Rechts, jedoch nicht der Verpflichtung zum Kauf des geleasten Gegenstands zu einem vordefinierten Preis und Zeitpunkt mietet.
 

V.3, 11152021