Hardware als Service-Nachtrag

  1. HaaS-Abonnementvereinbarung

    Dieser Hardware-as-a-Service-Abonnementvertrag („Haas“) wird zwischen phoenixNAP und Kunde für das Abonnement oder das Abonnement zum Besitz bestimmter Computerhardwaregeräte, die sich ausschließlich in einem phoenixNAP Möglichkeiten.

  2. Bedingungen

    Die Laufzeit des Haas-Vertrags wird durch die Unterzeichnung eines gültigen Service-Bestellformulars („SOF“) festgelegt und beträgt 12, 24 bzw. 36 Monate. Nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit. Der Kunde erhält die Option, die Hardware vollständig und exklusiv in seinen Besitz zu nehmen, oder die Option, die Hardware auf monatlicher Basis ohne Ablöseklausel weiter zu nutzen.

  3. Kunden-Buyout

    Nach der Unterzeichnung des Servicebestellformulars erhält der Kunde die Option, die Hardware nach Ablauf der Laufzeit zu kaufen, wenn die Option „Besitzabonnement“ auf dem Servicebestellformular angegeben ist. Der Kunde kann auf dem entsprechenden Servicebestellformular wählen, ob er die angegebene Hardware am Ende der vereinbarten Laufzeit kaufen oder die Nutzung auf monatlicher Basis fortsetzen möchte. Der Kaufpreis beträgt einen Dollar (1.00 $) für jedes angegebene Hardwareteil. Jedes SOF, das abonnierte Hardware enthält, stellt ein separates „Besitzabonnement“ dar und ist, wenn es von den Parteien hierin unterzeichnet wird, für die Parteien, ihre Nachfolger, gesetzlichen Vertreter und zulässigen Zessionare bindend. Die hierin und in solchen SOF oder Bestellformularen enthaltenen Geschäftsbedingungen regeln das Abonnement für den Kauf und die Nutzung der Hardware.

  4. Monatliche Bezahlung

    Der Kunde ist für die Zahlung der monatlichen Gebühr gemäß Serviceauftrag verantwortlich. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit eingeht, wird eine Verzugsgebühr von 5 % des ausstehenden Betrags erhoben. Wenn die Zahlung 30 Tage lang nicht erfolgt, fallen Zinsen in Höhe von 1.5 % pro Monat (18 % auf Jahresbasis) oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

  5. Keine Vorauszahlungsstrafe

    Wenn der Kunde sich für ein Abonnement auf eigene Rechnung entscheidet, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Kunde kann die entsprechende Hardware vor Ablauf der auf dem HOF angegebenen Laufzeit jederzeit vor Ablauf der vereinbarten Abonnementlaufzeit erwerben, indem er alle monatlichen Abonnementbeträge im Voraus bezahlt. Nach Erhalt aller geschuldeten Beträge phoenixNAP überträgt alle Rechte, Titel und Ansprüche an der jeweiligen Hardware, die Gegenstand des Verkaufs ist.

  6. Installation und Verwendung von Geräten

    Wie vom Kunden ausgewählt, phoenixNAP wird in einer der verwalteten Einrichtungen angemessene Einrichtungen und Strom bereitstellen. Der Kunde behält den Besitz von Geräten in einem lizenzierten Raum, der aus einem entfernt werden kann phoenixNAP Einrichtung nur beim Buyout. Alle Änderungen, Upgrades und Modifikationen an der Ausrüstung werden von durchgeführt phoenixNAP.

  7. Wartung, Reparaturen und Best-Effort-Support

    Die monatliche Servicezahlung umfasst alle Kosten für Hardware, Software, Betriebssysteme und alle Arbeitskräfte, die für die Wartung der gesamten Hardware, Software und Betriebssysteme in den im Serviceauftragsformular enthaltenen Ausrüstungsplänen erforderlich sind. PhoenixNAP muss Best-Effort-Support leisten. Der Kunde ist für Folgendes verantwortlich:

    1. Alle Geräte müssen vom Kunden für rechtmäßige Zwecke verwendet werden.
    2. Keine kritischen Geschäftsdaten dürfen ohne ausreichende Daten auf Computerhardware gespeichert werden backup vom Kunden.
    3. PhoenixNAP bestimmt, wann Software-Updates angemessen sind. Wenn der Client eine andere Leistung erbringt oder zulässt als phoenixNAP um Wartungsarbeiten an der Hardware durchzuführen, phoenixNAP ist nicht verantwortlich für die Folgen solcher Handlungen und der Kunde kann für alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Korrektur der Reparaturen solcher Handlungen belastet werden.
  8. Service Level Agreements (SLA)

    Folgende phoenixNAP Service Level Agreement ("SLA") ist eine Richtlinie, die die Nutzung der PNAP-Hardware als Service ("HaaS") gemäß den Bedingungen des Master Service Agreement (das "MSA") zwischen PNAP, LLC. und Kunden von PNAP regelt . Sofern hierin nicht anders angegeben, unterliegt dieses SLA den Bedingungen des MSA und großgeschriebene Begriffe haben die in der Vereinbarung angegebene Bedeutung. Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen dieses SLA in Übereinstimmung mit dem MSA zu ändern.

    1. AUSTAUSCH

      4 Stunden Hardware-Ersatzgarantie. Wenn Hardware, die uns gehört und sich im PNAP-Rechenzentrum befindet, ausfällt, ersetzt PNAP sie innerhalb von 4 Stunden nach Feststellung und Benachrichtigung des Kunden über einen Fehler. Senden Sie eine E-Mail an, um einen Fehler zu melden [E-Mail geschützt] .

    2. KOMPENSATION

      Wenn PNAP die Hardware nicht innerhalb von 4 Stunden ersetzt, schreibt PNAP dem Kunden einen Tag seiner monatlichen Hosting-Gebühren gut. Wir gewähren dem Kunden dieselbe Gutschrift von einem Tag für jeden 1-Stunden-Zeitblock über die anfängliche 4-Stunden-Garantie hinaus, bis der Austausch abgeschlossen ist, bis zu insgesamt 100 % der monatlichen Zahlung des Kunden, falls erforderlich. Der Kunde muss uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Hardware-Austausch eine offizielle Gutschriftanfrage senden. Senden Sie eine E-Mail an [E-Mail geschützt] den Kredit beanspruchen.

    3. Haftungsausschluss

      Die 4-stündige Garantie für den Hardwareaustausch gilt nur für den Austausch der ausgefallenen Hardware. Es dauert jedoch einige Zeit, um das Betriebssystem und die Anwendungen neu zu laden und alle anwendbaren Datenwiederherstellungen anzuwenden backups falls erforderlich, und die dafür erforderliche Zeit zählt nicht für den Hardwareausfall. Sobald die Hardware installiert ist, wird der Timer für Hardwarefehler gestoppt.

  9. Hardware-Ersatz

    Wenn der Kunde ein Problem mit dem Betrieb der Computerhardware hat, öffnet er ein Ticket mit phoenixNAP Unterstützung bei [E-Mail geschützt] . Das Ticket muss Einzelheiten zum Problem sowie alle erforderlichen Informationen enthalten, die der Support zur Behebung des Problems benötigt.

    1. PhoenixNAP wird innerhalb von vier Stunden auf die Serviceanfrage antworten. PhoenixNAP repariert oder ersetzt die fehlerhafte Hardware nach Bedarf.
    2. Die Reparatur des Geräteservices durch einen vom Kunden gelieferten Dritten oder Reparaturen, die durch unsachgemäße Verwendung des Geräts erforderlich werden, werden auf Kosten des Kunden repariert.
    3. PhoenixNAP entscheidet nach eigenem Ermessen über die Notwendigkeit eines Hardware-Upgrades und gegebenenfalls über die Erhöhung der vom Kunden geschuldeten monatlichen Gebühren.
  10. System Backups

    Der Kunde ist für die Durchführung der Routine verantwortlich backups für ihren Inhalt an einen entfernten Ort. PhoenixNAP ist nicht verantwortlich und verzichtet auf jegliche Haftung für Datenverluste aufgrund von System- oder Hardwarefehlern.

  11. Garantierte Reaktionszeit

    PhoenixNAP garantiert, dass jede Serviceanfrage innerhalb von vier Stunden bestätigt wird.

  12. Eigentum und Inspektion

    Die Computerhardware bleibt vorbehaltlich des Buyouts jederzeit im Besitz des Kunden. Es ist die Absicht und das Verständnis von beiden phoenixNAP und dem Kunden, dass das Gerät separat identifizierbares persönliches Eigentum sein soll und bleibt.

    1. Sofern der Kunde nichts anderes PhoenixNAP Bei einem Abonnementkauf bleibt die gesamte Computerausrüstung Eigentum von PhoenixNAP.
    2. Der Kunde hat die Ausrüstung frei von jeglichen Pfandrechten und Belastungen zu halten.
    3. PhoenixNAP oder seine Vertreter haben zu allen angemessenen Zeiten freien Zugang zu den Geräten zum Zwecke der Inspektion und für jeden anderen in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zweck.
    4. Der Kunde wird dies unverzüglich mitteilen PhoenixNAP aller Einzelheiten zu Schäden oder Verlusten, die durch unsachgemäße Herstellung, Funktion oder Betrieb des Geräts entstehen.
  13. Standard

    Der Kunde ist in Verzug, wenn:

    1. Der Kunde zahlt auch nach Ablauf einer 10-tägigen Nachfrist keine einzige Rate der monatlichen Zahlung.
    2. Der Kunde versucht, die Geräte mit Dritten zu verkaufen, zu handeln und / oder auszutauschen.
    3. Der Kunde versäumt es, eine seiner anderen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einzuhalten und behebt den Verstoß nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Mitteilung von PhoenixNAP.
    4. Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein.

    Kommt der Kunde dieser Vereinbarung nicht nach, phoenixNAP kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, darunter insbesondere die Kündigung des Vertrags und die Rückforderung der Ausrüstung.

  14. KÜNDIGUNG

    Nach dem Ausfüllen des Servicebestellformulars kann der Kunde die Option „Subscription to Own“ wählen, die dem Kunden das Recht, aber nicht die Pflicht einräumt, die angegebene Hardware nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu kaufen. Die Option „Subscription to Own“ ist keine Finanzierungsvereinbarung und darf nicht als Sicherungsrecht oder Mietkaufvertrag ausgelegt werden. Der Ablösepreis beträgt einen Dollar (1.00 $) pro angegebenem Hardwareteil, vorausgesetzt, dass alle Abonnementzahlungen vollständig geleistet wurden. Der Kunde muss den Anbieter mindestens 15 Tage vor der Kündigung benachrichtigen, wenn er die Ablöseoption nutzen möchte. Nach der Ablösung besitzt der Kunde alle Rechte, Titel und Ansprüche an der gekauften Hardware. PhoenixNAP stellt unverzüglich sämtliche Unterlagen für die Übermittlung der Hardware an den Kunden bereit und liefert die Hardware dem Kunden an einen Ort seiner Wahl innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten.

    Nach Ablauf der Abonnementlaufzeit dieser Vereinbarung muss der Kunde die Hardware auf eigene Kosten an phoenixNAP (an der von phoenixNAP innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten) im gleichen Betriebszustand, in der gleichen Reparatur, im gleichen Zustand und im gleichen Erscheinungsbild wie am Installationsdatum, ausgenommen normale Abnutzung und alle zuvor vom Hersteller vorgeschriebenen technischen Änderungen, die darin eingearbeitet sind, und der Kunde muss solche Reparaturen (sofern vorhanden) veranlassen und bezahlen, die notwendig sind, damit der Hersteller die Hardware zu seinen dann üblichen Standardpreisen in die vertragliche Wartung einbezieht.

    Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Gesetze, Bestimmungen und Anforderungen sowie ggf. alle Versicherungsanforderungen in Bezug auf die Nutzung, Wartung und den Betrieb der Hardware einzuhalten.

  15. SONSTIGE GEBÜHREN

    Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wird davon ausgegangen und vereinbart, dass es sich um eine geschlossene Abonnementvereinbarung handelt und dass zwischen Kunde und phoenixNAP, phoenixNAP ist für sämtliche Kosten und Ausgaben aller Art verantwortlich, die aus diesem Vertrag oder der Hardware entstehen oder im Zusammenhang damit stehen.

  16. GEWÄHRLEISTUNGEN
    1. PhoenixNAP wird auf Wunsch und Kosten des Kunden zugunsten des Kunden alle Rechte geltend machen, die phoenixNAP ist berechtigt, Ansprüche gegenüber dem Hersteller hinsichtlich der Hardware geltend zu machen.
    2. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bestehen keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf den Zustand oder die Leistung der Hardware, ihre Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder in Bezug auf Patentverletzungen oder Ähnliches. PHOENIXNAP HAFTET NICHT GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR ANSPRÜCHE, VERLUSTE ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART ODER NATUR, NOCH GIBT ES EINE MINDERUNG DER ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT (i) DEM MANGEL ODER DER UNZULÄSSIGKEIT DER HARDWARE FÜR EINEN BELIEBIGEN ZWECK ENTSTEHEN, OB BEKANNT ODER OFFENGELEGT PHOENIXNAP, (ii) JEGLICHE MÄNGEL ODER DEFEKTE DER HARDWARE, (iii) DIE VERWENDUNG ODER LEISTUNG DER HARDWARE, (iv) JEGLICHE UNTERBRECHUNG ODER VERLUST DES DIENSTES ODER DER VERWENDUNG DER HARDWARE, ODER (v) JEGLICHE GESCHÄFTSVERLUSTE ODER ANDERE FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN, UNGEACHTET OB SIE AUS EINEM DER VORSTEHENDEN RESULTIEREN ODER NICHT. DER KUNDE WIRD VERTEIDIGEN, SCHADLOS HALTEN UND PHOENIXNAP SCHADLOS GEGEN JEGLICHE ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN UND HAFTBARKEITEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM DESIGN, DER HERSTELLUNG, DEM BESITZ ODER DEM BETRIEB DER HARDWARE ENTSTEHEN.
  17. Data Security und Kundenpflichten

    Der Kunde ist für die Durchführung der Routine verantwortlich backups für ihren Inhalt an einen entfernten Ort. PhoenixNAP stellt sicher, dass bei Rücknahme oder Rückgabe der Hardware alle gespeicherten Daten gemäß den Industriestandards sicher gelöscht werden. Der Kunde lehnt jegliche Haftung für verlorene Daten aufgrund von System- oder Hardwarefehlern ab.

  18. Rechtswahl; Veranstaltungsort

    Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Arizona und wird gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Phoenix, Arizona, gemäß den Regeln der American Arbitration Association (AAA) beigelegt.

  19. Weitere Anwendungsbereiche

    Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, handelt es sich um eine geschlossene Zeichnungsvereinbarung. PhoenixNAP behält das Eigentum an der gesamten Ausrüstung, sofern kein Buyout abgeschlossen wird. PhoenixNAP haftet nicht für indirekte Schäden, zufällige Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung oder dem Ausfall der Hardware ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Geschäftsverluste oder Datenverlust.

    DEFINITIONEN
    1. Das „Installationsdatum“ bezeichnet das Datum, an dem die Hardware beim Kunden installiert wird.
    2. Das "Anfangsdatum" bezeichnet die Hardware, die an einem HOF angegeben ist, an dem das Installationsdatum für diese Hardware auf den ersten Tag des Monats, dieses Datum und in jedem anderen Fall auf den ersten Tag des auf den Monat folgenden Monats fällt welches solche Installationsdatum fällt.
    3. „Abonnement“ bezeichnet die vertragliche Vereinbarung, die den Kunden zur Zahlung verpflichtet phoenixNAP zur Nutzung bestimmter Hardware.
    4. „Subscription to Own“ bezeichnet die vertragliche Vereinbarung, bei der der Kunde Gebühren zahlt an phoenixNAP zur Nutzung materieller Computerhardware mit dem Recht (jedoch nicht der Verpflichtung), den/die angegebenen Artikel zu einem vorab festgelegten Preis und Zeitpunkt zu erwerben.
     

    V.4, 03032025